Vijesti o Falun Dafa i krizi ljudskih prava u Kini

15.12.2003 |

06.11.2003 Urteilsspruch eines Gerichtes in Moskau indem entschieden wurde, ein Falun Gong praktizierendes Ehepaar nicht nach China abzuschieben, sondern vielmehr durch die örtliche Einwanderungsbehörde schützen zu lassen

"... Aus humanitären Überlegungen und dem Schutz der internationalen Menschenrechte fordert das Gericht das Ehepaar auf, auf dem Wege der Menschenrechte bei der örtlichen Flüchtlingsabteilung Schutz zu suchen. ..."

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